Peter Walz

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Wichtige Neuerung bei der Bauschuttannahme auf der Deponie & Recyclinganlage Bretten!

Ab 1. August 2023 gilt die neue Ersatzbaustoffverordnung!

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir verantworten als Hersteller von Recyclingbaustoffen die ordnungsgemäße Annahme von Bauschutt. Die Qualität des Bauschutts, den Sie bei uns anliefern, hat direkte Auswirkungen auf die Qualität der von uns hergestellten Recycling-Baustoffe.

Nach § 3 der Ersatzbaustoffverordnung sind wir ab dem 01.08.2023 zu deutlich größerem Kontrollaufwand bei der Annahme von Bauschutt verpflichtet. Wir sind angehalten Ihre Anlieferung an der Waage und / oder Kippstelle auf Zusammensetzung, Verschmutzung, Konsistenz, Aussehen, Farbe und Geruch zu überprüfen.

Sie müssen uns ab sofort bei jeder Anlieferung von mineralischem Bauschutt nachweisen, dass Ihr Bauschutt nicht asbesthaltig ist! Dazu füllen Sie bitte unser Annahmeprotokoll aus. Um den Zeitaufwand an der Waage so gering wie möglich zu halten, füllen Sie das Annahmeprotokoll bitte im Vorfeld aus und senden es rechtzeitig vor der Anlieferung per e-mail an: dokumente[at]ebrd.de.

Wir ordnen ihr Annahmeprotokoll in unserem Wiegeprogramm Ihrer Kundennummer zu. Alternativ, zum Beispiel bei einmaliger Anlieferung, bringen Sie Ihr Annahmeprotokoll bitte im Original mit zur Waage.

Unser Annahmeprotokoll finden Sie hier:

Downloads - Preislisten und Arbeitshilfen Deponie und Entsorgung - EBRD

In Kürze werden wir auch eine digitale Lösung für das Annahmeprotokoll anbieten!

 

Historie:

Asbesthaltige Materialien wurden vor allem in Gebäuden verwendet, die zwischen 1930 und 1993 gebaut oder renoviert wurden. Asbest findet sich aber auch in zahlreichen Produkten, die in dieser Zeit hergestellt wurden. Liefern Sie Bauschutt aus einem Gebäude an, das nach 1993 errichtet wurde, ist von Asbestfreiheit auszugehen.

Wir haben nachfolgend eine Positivliste erstellt mit Bauschuttfraktionen, bei denen wir nach aller Erfahrung und menschlichem Ermessen ebenso von Asbestfreiheit ausgehen.

Die darauf folgende Negativliste zeigt Abfälle die keinesfalls in Ihrer Anlieferung von mineralischem Bauschutt enthalten sein dürfen.

Insbesondere „Punkt 9“ auf der Negativliste ist hier von Bedeutung.

Wir werden mineralischen Bauschutt der mit typischen Baustellenabfällen vermischt ist künftig konsequent abweisen / rückverladen oder Sie als Anlieferer müssen die Störstoffe vor Ort aussortieren. Bitte ersparen Sie uns allen unnötige Arbeit und unnötige Kosten indem Sie Baustellenmüll gar nicht erst in den mineralischen Bauschutt gelangen lassen, sondern direkt auf der Baustelle separat erfassen und gesondert entsorgen!                            

Bitte geben Sie diese Information auch unbedingt an Ihr Personal auf den Baustellen weiter!

Bei größeren Abbruchvorhaben/Rückbauten ist eine Vorerkundung auf Schadstoffe obligatorisch! Entsprechende Analysenergebnisse zum Nachweis müssen Sie uns vorab vorlegen.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie viele Informationen zu Schadstoffen, wie Sie beim Abbruch und Rückbau anfallen und wo sie enthalten sein können - also potentiell auch in Ihrem Bauschutt!

https://www.gesamtverband-schadstoff.de/media/schadstopp_2019.pdf

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/umwelt-und-gesundheit/asbest/wo-kann-asbest-enthalten-sein

 

Positivliste – unbedenklicher mineralischer Bauschutt / hier gehen wir nach aller Erfahrung und menschlichem Ermessen von Asbestfreiheit aus:

  • Pflastersteine aus unbedenklicher Herkunft (z.B. nicht Tankstelle)
  • Betonabbruch, z.B. aus dem Gartenbau (z. B. L-Steine, Randsteine, Bordsteine, Rasengitter, Natursteine), aus Wohnraumnutzung und unbedenklicher gewerblicher Nutzung (z.B. Lagerhalle) – nicht Produktionsbereiche!
  • Dachziegel sortenrein – ohne Anhaftungen von Putz
  • Fliesen und Keramik (Fliesen, Waschbecken, Toilettenschüssel)
  • ohne Anhaftungen von Putz / Mörtel / Gips-Spachtelmassen / Fugenmassen / Klebern / Dichtungen (Dickbettmörtel i.d.R. unproblematisch, Dünnbettmörtel potentiell gefährlich)
  • Glasbausteine ohne Mörtel

 

Negativliste – keine Annahme als mineralischer Bauschutt möglich -

  • Nachtspeichersteine
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Schamottesteine (Kamin)
  • Teerhaltiger / asbesthaltiger Asphalt
  • Mit Ölen / Diesel / Treibstoffen / usw. verunreinigter Bauschutt
  • Gipshaltiger Bauschutt – separate Annahme
  • Leichtbaustoffe / Ytong – separate Annahme
  • Mineralfaserabfall (auch Anhaftungen)
  • Bauschutt vermischt mit Baustellenabfällen wie Kunststoffen / Folien / Kabelresten /
  • Metall / Holz / Papier / Bitumen-Dachbahnen / typischer Baustellenmüll (Vesperreste / Kaffeebecher / Kehricht)

 

Mitteilung als PDF-Datei